Pandemie-Regeln für den Schulbesuch in Zeiten von Corona unter den aktuell niedrigen Inzidenzzahlen

Mit in Kraft treten der SchulKitaBetrEinschrVO vom 10. Juni 2021 findet an allen Schulen Regelbetrieb statt. Erst mit Überschreiten des Schwellenwertes von 100 der Sieben-Tage-Inzidenz gilt § 28b Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes.

Diese Regelungen gelten ab dem 14.06.2021:

  1. Jeder Schüler wäscht sich sofort bei Betreten des Schulhauses die Hände bzw. nutzt die bereitgestellte Handdesinfektion.
  2. In der Pause sind v.a. vor der Nahrungsaufnahme die Hände zu waschen.
  3. In den Pausen oder beim Toilettengang ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Mitschülern / Lehrern einzuhalten. Die Aushänge vor und in den Toiletten sind weiterhin zu beachten.
  4. Am Ende der Arbeit am PC sind der Arbeitsbereich und die Tastatur mit den bereitgestellten Reinigungstüchern durch jeden Schüler selbst zu reinigen. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Klassenraum reinigt jeder Schüler seinen Arbeitsplatz und seinen Stuhl mit den zur Verfügung gestellten Reinigungstüchern.
  5. Der medizinische Mund-Nase-Schutz ist im gesamten Schulhaus und im Unterricht ab einer Inzidenz von 35 immer zu tragen. Bei Inzidenzen unter 35 entfällt die Pflicht zum Tragen der MNB im Schulhaus. Das Tragen der MNB wird aber empfohlen. Im Unterricht entscheidet der Fachlehrer, ob ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss.
  6. Der Mund-Nase-Schutz ist bei Durchfeuchtung spätestens aber nach dem Unterricht und für den nächsten Schultag zu wechseln.
  7. Schüler, Lehrer und schulfremde Personen, die mindestens eines der folgenden Symptome zeigen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder sich aufgrund einer SARS-CoV-2- Infektion oder eines engen Kontakts mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen, dürfen das Schulgelände nicht betreten.
  8. Schulfremde Personen haben sich bei Betreten des Schulhauses im Sekretariat zu melden und müssen bei längerem Aufenthalt im Schulgebäude (> 10 min) ihre Kontaktdaten hinterlassen, welche nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum wieder gelöscht werden. Schulfremde tragen weiterhin eine medizinische MNB bei Betreten des Schulhauses.

Die Schulleitung

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