Information der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die Regeln für den Schulbesuch in Zeiten von Corona an unserer Schule

Pandemie-Regeln für den Schulbesuch in Zeiten von Corona mit Schuljahresbeginn 2020/2021

  1. Jeder Schüler trägt mit Betreten des Schulhauses einen Mund-Nasen-Schutz und wäscht sich sofort bei Betreten des Schulhauses die Hände.
  2. In der Pause sind v.a. vor der Nahrungsaufnahme die Hände zu waschen.
  3. In den Pausen oder beim Toilettengang ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Mitschülern / Lehrern einzuhalten. Die Aushänge vor und in den Toiletten sind zu beachten.
  4. Am Ende der Arbeit am PC sind der Arbeitsbereich und die Tastatur mit den bereitgestellten Reinigungstüchern durch jeden Schüler selbst zu reinigen. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde im jeweiligen Klassenraum reinigt jeder Schüler seinen Arbeitsplatz und seinen Stuhl mit den zur Verfügung gestellten Reinigungstüchern.
  5. Der Mund-Nase-Schutz ist im gesamten Schulhaus zu tragen. Im Unterricht entscheidet der Fachlehrer, ob ein Mund-Nase-Schutz getragen werden muss.
  6. Der Mund-Nase-Schutz ist bei Durchfeuchtung spätestens aber nach dem Unterricht und für den nächsten Schultag zu wechseln. D.h. konkret, dass ein Einwegschutz entsorgt und ein Mehrwegschutz mit mind. 60°C in der Waschmaschine gewaschen wird.
  7. Schüler, Lehrer und schulfremde Personen mit einer Corona-Symptomatik (Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder ein allgemeines Krankheitsgefühl) oder eine nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion dürfen das Schulgebäude nicht betreten.
  8. Schulfremde Personen haben sich bei Betreten des Schulhauses im Sekretariat zu melden und müssen bei längerem Aufenthalt im Schulgebäude (> 15 min) ihre Kontaktdaten hinterlassen, welche nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum wieder gelöscht werden.

Alle volljährigen Schülerinnen und Schüler und Personensorgeberechtigten müssen gegenüber der von ihnen bzw. ihrem Kind besuchten Einrichtung eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen nach der Allgemeinverfügung abgeben. Liegt diese Versicherung der Kenntnisnahme bis zum 08.09.2020 nicht vor, wird der Schülerin/dem Schüler der Zutritt verweigert, bis eine solche Versicherung vorliegt. Alle Schülerinnen und Schüler werden mit dem ersten Schultag über die Regeln zum Infektionsschutz belehrt.

Diese Regelungen gelten ab dem 24.08.2020 und können je nach gesetzlicher Regelung (aktualisierter Allgemeinverfügung) bzw. Veränderungen der Pandemieentwicklung weiter eingeschränkt oder gelockert werden.

Mittweida, 24.08.2020

Die Schulleitung

Aktualisierung der Pandemie-Regeln (gültig ab: 02.11.2020) auf Grundlage der neuen Allgemeinverfügung:

Neben den o.g. Regelungen ist die Mund-Nase-Bedeckung ab sofort auf dem gesamten Schulgelände sowie im Unterricht zu tragen, sofern ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Die Regelung bzgl. des Tragens der Mund-Nase-Bedeckung im Schulhaus bleibt bestehen!

Die Schulleitung

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